Daten schützen – Daten nutzen
Mit den Worten „Daten sind das neue Gold“ brachte der Chef des Marktforschungsunternehmens GfK Matthias Hartmann die Wertigkeit von Daten in den Zeiten der Digitalisierung zum Ausdruck. Dass die korrekte Platzierung einer Werbung mit Hilfe einer genaueren Analyse des Konsumverhaltens zu großen Einsparungen führen kann, ist bekannt. Die Werbung, die ich als 32-jähriger Mann ohne Kinder auf den Bildschirm geliefert bekomme, unterscheidet sich grundlegend von jener, die meine Mutter sehen wird.
Was passiert aber, wenn sich das Schürfen nach dem neuem Gold auf immer weitere Lebensbereiche ausdehnt? Die Digitalisierung vieler Tätigkeitsbereiche hat die Analyse eines gesamten Personalstocks oder einzelner Beschäftigte in einer nie zuvor dagewesenen Qualität und Quantität ermöglicht. Die Arbeitsabläufe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können zumindest theoretisch genau erfasst und auf Einzelpersonen heruntergerechnet werden. Mit Hilfe von Algorithmen wird heute schon auf Basis der Daten das Verhalten oder die Eignung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für bestimmte Aufgaben vorausgesagt oder die laufende Arbeit analysiert. So versucht beispielsweise Google mit ihrem Einstellungsalgorithmus vorherzusagen, welche Bewerberin/welcher Bewerber die größten Erfolgschancen hat, wenn er angestellt wird. Die großangelegte Sammlung von Daten in diesem Bereich stellt die Unternehmenskultur und den Datenschutz vor neue Herausforderungen.
Juristisch ist die Situation ganz klar
Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen Unternehmen mit Betriebsrat und Unternehmen ohne eine gewählte Interessensvertretung. Existiert in einem Unternehmen ein Betriebsrat, so sind Überwachungsmaßnahmen, die die Würde des Menschen berühren, rechtlich nur mit einer Betriebsvereinbarung möglich. Dies umfasst fast alle der zuvor genannten Programme zur Analyse der Mitarbeiterleistungen, aber auch Videoüberwachung. In Betriebsvereinbarungen zu Überwachungsmaßnahmen wird oft auch die Nutzung der gewonnenen Daten beschränkt. Ohne einer Zustimmung des Betriebsrates ist es somit rechtlich kaum möglich, ausreichend Daten für eine fundierte Analyse zusammenzutragen.