Arbeitszeit: 24/7

Denis Strieder, BA

Welche Auswirkungen hat die Digitalisierung auf die Verteilung der Arbeitszeit? Produktivitätsgewinne durch neue Technologien müssten uns doch mehr Freizeit verschaffen – oder? Mehr Zeitautonomie, Reduktion der Arbeitszeit bei gleichem Lohn, sowie eine bessere Verteilung des Arbeitsvolumens sollten in Zukunft möglich sein.

Im Zuge der Digitalisierung der Arbeitswelt werden flexible Arbeitszeiten immer wichtiger. Das extremste Beispiel sind jene Menschen, die in der „crowd“ arbeiten. Sie können zu jeder Uhrzeit arbeiten, egal von welchem Ort aus, sie benötigen lediglich einen Laptop und Internetzugang. Diese Grundvoraussetzung wirkt sich entsprechend auf die Gestaltung der Arbeitszeit aus, fixe Arbeitszeiten machen hier keinen Sinn mehr. Es wird von der „Entgrenzung“ der Arbeitszeit gesprochen. Die weit verbreitete Norm von Montag bis Freitag jeweils acht Stunden im Büro zu verbringen, wird in Frage gestellt.
Neben einem Gewinn an zeitlicher Flexibilität in vielen Berufen, dürfen wir nicht die neuen Herausforderungen dieser Entwicklung außer Acht lassen. Privat- und Arbeitsleben verschwimmen zunehmend ineinander und können für manche Menschen negative Begleiterscheinungen mit sich bringen, beispielsweise die Gesundheit oder das Sozialleben betreffend.
Es stellen sich mehrere Fragen, die mit unserem derzeitigen Arbeitszeitgesetz nicht adäquat beantwortet werden können. Wie sieht es z. B. mit der Erreichbarkeit aus? Zählt Emails lesen am Smartphone zur Arbeitszeit? Und wenn sowohl Erreichbarkeit als auch das Lesen der Emails zur Arbeitszeit gezählt werden, dann übersteigt die Arbeitszeit wahrscheinlich die gesetzliche Höchstarbeitszeit. Dafür werden die Unternehmen finanziell nicht aufkommen wollen, trotzdem sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter theoretisch rund um die Uhr erreichbar sein. Hier besteht Handlungsbedarf.
Wir brauchen mit Blick auf die Arbeitszeit neue Spielregeln, die neben einer Flexibilisierung, zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen. Das Recht auf „Log-Off“, auf klare Ruhezeiten, muss festgehalten werden.