Alles mobil oder wie?
Wir schreiben das Jahr 2016 und Begriffe wie Digitalisierung, Industrie 4.0 und Arbeit 4.0 prägen die Medienberichterstattung. Mobile Lösungen und Anwendungen sind aus der heutigen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Laptops, Diensthandys, Apps, Clouds, VPN-Verbindungen, Social-Media-Tools, Intranetlösungen und Ähnliches gehören zu einem modernen Arbeitsumfeld.
Junge Menschen wachsen mit Tools und mobilen Arbeitsweisen auf und sehen diese in der Regel als selbstverständlich an. Jedoch verändert sich die Arbeitswelt nicht nur für junge Menschen, sondern für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, was das Thema viel facettenreicher macht. Verbunden mit jeder Veränderung steigt auch die Verantwortung der Belegschaftsvertreterinnen und Belegschaftsvertreter, die keinesfalls unterschätzt werden darf.
Werfen wir einen Blick in die Unternehmen, um zu sehen, welche Veränderungen die Arbeitsplätze betreffen. Die größte Veränderung ist die Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch jene der Daten. Man muss nicht im selben Bürogebäude, nicht in derselben Stadt und auch nicht im selben Land sitzen, um gemeinsam an einem Projekt zu arbeiten. Durch mobile Datenlösungen und entsprechende Internetverbindungen sowie mit modernen und gut gewählten Kommunikationstools ist es keine große Herausforderung, mit einer Kollegin bzw. einem Kollegen in London an einem gemeinsamen Projekt zu arbeiten. Dies ist auch über viele Zeitzonen hinweg möglich. Ob solch eine Zusammenarbeit erfolgreich ist, hängt von der Qualität der Kommunikation ab.
Neben der neuen Arbeitsweise spielt auch die Veränderung am Arbeitsplatz eine große Rolle. Grundsätzlich gilt, dass die meisten Beschäftigten nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz sitzen müssen. Sie benötigen lediglich Strom und Internet, um ihrer Arbeit nachgehen zu können, was im Jahr 2016 keine große Schwierigkeit darstellt. Homeoffice oder Telearbeit stehen auf der Tagesordnung. Aber selbst wenn eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter ihren/seinen Arbeitstag im Unternehmen verbringt, heißt das nicht, dass sie/er täglich am persönlichen Schreibtisch sitzt. Große Unternehmen verändern ihre
Büroräumlichkeiten immer öfter zu Arbeitsplätzen mit Desk-Sharing. Hier wird der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter beim Check-In ein Arbeitsplatz zugeteilt, an dem sie/er seinen Arbeitstag verbringen wird. So können die Auslastung der Arbeitsplätze optimal genutzt werden und sogenannte Leerläufe vermieden werden. Diese Art der Nutzung der Arbeitsplätze kann aber auch einen Schritt weitergehen, indem die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter sich in ein Coworking-Space einmietet und auch dort alle Voraussetzungen findet, um ihrer/seiner Arbeit nachgehen zu können. Ein Beispiel hierfür wäre Regus, wo eine solche Arbeitsweise ermöglicht wird.
Einerseits klingt das sehr verlockend, Arbeitszeit, Arbeitsplatz und Arbeitsort
frei aussuchen zu können, andererseits ist das natürlich nicht so einfach. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen diese neue Arbeitsweise erst lernen, andere leben die Digitalisierung bereits. Für alle gilt: Es darf in keiner Weise zu einer Ausbeutung der Beschäftigten kommen, dadurch dass sie über mobile Lösungen ständig erreichbar sind. Und auch alle anderen arbeitsrechtlichen Facetten sind für die Belegschaftsverteterinnen und Belegschaftsvertreter künftig eine große Herausforderung, die wir keinesfalls unterschätzen dürfen. Denn in Wahrheit stecken wir mitten im Prozess und müssen diesen ordentlich begleiten.