In Zukunft:
Auftrag empfangen
Viele Aspekte der Digitalisierung, die in den anderen Artikeln Erwähnung finden haben einen unmittelbaren Einfluss darauf, wie sich Arbeitsverhältnisse in Zukunft auch rechtlich gestalten werden. In Arbeitsverhältnissen, wie sie im Moment noch der Regelfall sind, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber eine Arbeitsverpflichtung.
Online-Plattformen machen es möglich, dass es vermehrt zu einer Ausschreibung immer kleinerer Aufgaben an Werkvertragsnehmerinnen und Werkvertragsnehmer kommen wird. So werden zum Beispiel Hausverwaltungen beim ersten Schnee die Schneeräumarbeiten, oder Zeitungen Grafikarbeiten an jene vergeben, die dies zum billigsten Preis erledigen. Was sich im ersten Moment wie Science Fiction liest, passiert in vielen Bereichen schon heute. Der Online-Vermittlungsdienst für Fahrdienstleistungen Uber zeigt schon heute, wie die Zukunft der Beschäftigung aussehen könnte. Über die Plattform UberPop werden mittels einer App Kunden, die von A nach B wollen, mit Privatpersonen verbunden, die sie für ein Entgelt fahren. Da jene Personen, die den Transport entgeltlich übernehmen rein rechtlich in den seltensten Fällen über den nötigen Taxischein verfügen, ist UberPop sehr kreativ in der Außendarstellung der angebotenen Dienstleistung.
Geschäftsmodelle wie jene von Uber wird es in Zukunft immer häufiger geben. Am anderen Ende der Glasfaserverbindung werden Menschen sitzen, die bis vor kurzem in klassischen Arbeitsverhältnissen zu allen möglichen Tätigkeiten herangezogen wurden. Der Einfachheit halber nennen wir unseren Schneeräumer hier und im Folgenden Horstl und unsere Grafikerin Renate. Die Digitalisierung macht aus Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wie Renate und Horstl Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer.